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   BayObLG, 04.01.1985 - RReg. 4 St 288/84   

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https://dejure.org/1985,4788
BayObLG, 04.01.1985 - RReg. 4 St 288/84 (https://dejure.org/1985,4788)
BayObLG, Entscheidung vom 04.01.1985 - RReg. 4 St 288/84 (https://dejure.org/1985,4788)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Januar 1985 - RReg. 4 St 288/84 (https://dejure.org/1985,4788)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 261
    Abweichung der Urteilsgründe vom Inhalt einer verlesenen Urkunde

Papierfundstellen

  • StV 1985, 226
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 28.01.2009 - 1 Ss 96/08

    Revision in Strafverfahren: Anforderungen an eine Verfahrensrüge der Verletzung

    Die Verfahrensrüge der Verletzung des § 261 StPO kann nur dann erfolgversprechend sein, wenn ohne Rekonstruktion der Beweisaufnahme der Nachweis geführt werden kann, dass die im Urteil getroffenen Feststellungen nicht durch die in der Hauptverhandlung verwendeten Beweismittel und auch sonst nicht aus den zum Inbegriff der Hauptverhandlung gehörenden Vorgängen gewonnen worden sind (vgl. BGHSt 19, 18 ff.; BayObLG StV 1985, S. 226 f.; BGH StV 1991, S. 548; BGH (bei Pfeiffer/Mierbach) NStZ 1987, S. 18; OLG Köln StV 1995, S. 630).
  • BGH, 20.02.1986 - 4 StR 684/85

    Strafbarkeit wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Dies stellt einen Verfahrensverstoß dar, auf dem das Urteil beruht; denn das Landgericht hat dem - in Wahrheit nicht vorhandenen - Widerspruch in der Aussage des Zeugen zur Beurteilung seiner Glaubwürdigkeit wesentliche Bedeutung beigemessen (vgl. auch BayObLG GA 1985, 569, 570).
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